Erbrecht Oberhausen

Rechtsanwalt Jan Jurgutat

Herr Rechtsanwalt Jan Jurgutat betreut ausschließlich und seit langem in unserer Kanzlei das Dezernat des Erbrechts. Schon im Jahr 2008 sind die theoretischen Kenntnisse für die Bearbeitung von Rechtsfällen im Erbrecht und zum angestrebten Erwerb der Fachanwaltsqualifikation erlangt worden. Jährliche Fortbildungen im Erbrecht sind für uns als zertifizierte Rechtsanwaltskanzlei selbstverständlich und unterstreichen unseren Anspruch auf qualitativ hochwertige Beratungsleistung.

Das erbrechtliche Mandat betrifft Problematiken vor und/oder nach einem Erbfall, wie zum Beispiel die Testamentsgestaltung oder die Beratung im Pflichtteilsrecht beispielsweise zum Zwecke der Vermeidung von Ausgleichsansprüchen oder auch die Fälle der sogenannten taktischen Ausschlagung als auch beispielsweise die Anordnung von Beschwerungen, zum Beispiel Testamentsvollstreckung.

Der Beratungsbedarf der Hinterbliebenen ist nach Eintritt eines Erbfalls vielfältig; Seien es auch nur Fragen zur Bestattung oder zur Totenfürsorge oder zur Kündigung des Mietverhältnisses des Erblassers.

Selbstverständlich wird Ihnen kompetente Beratung unter anderem bei Fragen zur Erbfolge, zum Erbscheinverfahren (der Erbschein ist ihr amtliches Zeugnis eines Erbrechts), zu einem Nachlassverzeichnis als auch zum Nachlass selbst oder bei Fragen zu Erblasserschulden und deren Behandlung im Erbfall, wie auch beispielsweise bei Fragen zu Vermächtnissen, zuteil.

Herr Rechtsanwalt Jan Jurgutat vertritt sie dabei sowohl außergerichtlich als auch erforderlichenfalls gerichtlich, wie beispielsweise bei der Abwehr oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und auch in allen Fragen der Erbauseinandersetzung.

 
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